forst schleswig-holstein
IG BAU (Martin Schwenninger)
17.07.2024
Forst und Naturschutz

Der Motorsägenentschädigungssatz für die Beschäftigten der Kommunen in Schleswig-Holstein, die unter den Geltungsbereich des TVöD-Wald Schleswig-Holstein fallen, beträgt ab 1. Juli 2024 auf der Grundlage der Gesamtlaufstunde bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 7,10 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 3,27 Euro und bei überwiegender Handentrindung 1,42 Euro je Arbeitsstunde.

Kommunalforst Schleswig-Holstein
Aktualisierung des Motorsägenentschädigungssatzes
mit Wirkung zum 1. Juli 2024