forst saarland
IG BAU (Martin Schwenninger)
18.07.2024
Forst und Naturschutz

Der Motorsägenentschädigungssatz für die Beschäftigten der Kommunen im Saarland, die unter den Geltungsbereich des TVöD-Wald Saar fallen, beträgt ab 1. Juli 2024 auf der Grundlage der Gesamtlaufstunde bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 7,10 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 3,27 Euro und bei überwiegender Handentrindung 1,42 Euro je Arbeitsstunde.

Kommunalforst Saarland
Aktualisierung des Motorsägenentschädigungssatzes
mit Wirkung zum 1. Juli 2024.