forst rheinland-pfalz
IG BAU (Martin Schwenninger)
25.07.2024
Forst und Naturschutz

Der Motorsägenentschädigungssatz für die Beschäftigten der Kommunen in Rheinland-Pfalz, die unter den Geltungsbereich des BezTV-W RP fallen, beträgt ab 1. Juli 2024 auf der Grundlage der Gesamtlaufstunde bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 12,68 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 5,83 Euro und bei überwiegender Handentrindung 2,54 Euro je Arbeitsstunde.

Kommunalforst Rheinland-Pfalz
Aktualisierung des Motorsägenentschädigungssatzes
mit Wirkung zum 1. Juli 2024