forst baden-württemberg
IG BAU (Martin Schwenninger)
23.07.2024
Forst und Naturschutz

Der Motorsägenentschädigungssatz für die Beschäftigten der Kommunen in Baden-Württemberg, die unter den Geltungsbereich des TVöD-Wald BaWü fallen, beträgt ab 1. Juli 2024, bei Verwendung eines 20-Liter-Gebindes, auf der Grundlage der Gesamtlaufstunde bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 11,52 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 5,30 Euro und bei überwiegender Handentrindung 2,30 Euro je Arbeitsstunde.

Beschäftigte, für die Nr. 1 der Protokollerklärung zu § 23a Absatz 1 TVöD i. d. F. des TVöD-Wald BaWü Anwendung findet, erhalten abweichend ab 1. Juli 2024 bei Arbeiten außerhalb der Holzernte je tatsächlich angefallener Betriebsstunde 4,40 Euro. Bei Arbeiten in der Holzernte je Arbeitsstunde 2,02 Euro und bei überwiegender Handentrindung 0,88 Euro je Arbeitsstunde.

Kommunalforst Baden-Württemberg
Aktualisierung des Motorsägenentschädigungssatzes
mit Wirkung zum 1. Juli 2024