Beratung
(Foto: Startae Team / Unsplash)
03.05.2023
Azubis & junge Beschäftigte

Noch wenige Wochen bis zu den Prüfungen – für viele Azubis der Anfang vom Ende ihrer Ausbildungszeit. Aber was kommt danach? Direkter Übergang ins "richtige" Arbeitsverhältnis? Noch mehr lernen? Wir informieren zu einigen Wegen.

Übernahme

Naheliegend: Nach der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb bleiben – dann aber mit Facharbeiter*innengehalt. Ein allgemeines Recht auf Weiterbeschäftigung gibt es nicht, dafür in manchen Branchen tarifliche Regelungen rund um die Übernahme. So müssen beispielsweise Arbeitgeber*innen im Bauhauptgewerbe ihren Azubis spätestens vier Monate vor erfolgreicher Beendigung der Ausbildung schriftlich mitteilen, wenn diese nicht übernommen werden. Sonst gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. Einen Anspruch auf Übernahme gibt es für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Alle anderen sollten sich rechtzeitig – am besten spätestens drei Monate vor dem Abschluss – aktiv nach einer Übernahme erkundigen.

Arbeitgeberwechsel

Keine Möglichkeit auf Übernahme, Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen im Ausbildungsbetrieb, Lust auf Abwechslung – es gibt genug Gründe, nach der Ausbildung das Unternehmen zu wechseln. In der Regel beginnt jetzt wieder die Bewerbungsphase. Dass Arbeitgeber*innen in Bewerbungsgesprächen nicht alles fragen dürfen, haben die meisten Beschäftigten bereits gehört. Tabuthemen sind Familienplanung, sexuelle Orientierung, Religion, wie häufig jemand krank ist, Partei- und die Gewerkschaftsmitgliedschaft. Möchte der*die potenzielle Chef*in trotzdem wissen, ob Du etwas mit der IG BAU zu tun hast, darfst Du uns ruhig verleugnen! Du hast das Bewerbungsverfahren schon hinter Dir und den neuen Arbeitsvertrag in der Tasche? Lass gerne jemanden von der IG BAU vor Ort aufs Kleingedruckte gucken, bevor Du ihn unterzeichnest. Auch dafür sind wir da.

Berufliche Weiterbildung

Aufstiegsfortbildungen sind berufliche Weiterbildungen, die zu einem höheren Abschluss führen, etwa zur Handwerksmeisterin oder zum staatlich geprüften Techniker. Bei manchen Berufen, gerade im Handwerk, sind sie Voraussetzung, um sich selbstständig machen zu dürfen. Berufliche Weiterbildungen lohnen sich aber auch ohne den dringenden Wunsch, endlich eigene*r Chef*in zu sein. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt an, dass sich sechs von zehn Menschen, die eine berufliche Weiterbildung absolviert haben, sofort danach beruflich und finanziell verbessern konnten. „Fachkräftemangel, digitale Transformation und die Herausforderungen des Klimawandels, denen wir begegnen müssen: Anspruchsvolle Berufe mit vielfältigen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung gibt es schon lange nicht mehr nur für Akademiker*innen“, meint auch Nicole Simons, das für die Junge BAU zuständige IG BAU-Bundesvorstandsmitglied. Eine Aufstiegsfortbildung kann bis zu drei Jahre dauern, je nachdem, ob sie Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert wird, angeboten werden sie über unterschiedliche Bildungsträger und Meisterschulen. Für etwas mehr finanzielle Absicherung sorgt das Aufstiegs-BAföG.

Text: Hanna Bochmann
Der Beitrag erschien usprünglich in der April-Ausgabe des Grundstein.