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Umsetzung der Bundesempfehlung Landwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin-Brandenburg
08.02.2024
Landwirtschaft - Gartenbau - Floristik
- Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer*innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die einen auf mindestens 10 Wochen befristeten Arbeitsvertrag erfüllen (Saisonbeschäftigte), erhalten eine Prämie von 30 Euro je voll gearbeiteten Monat. Dies bedeutet umgerechnet 12,58 Euro ab 1. Januar 2024 und 12,99 Euro je Arbeitsstunde. Für Saisonarbeitskräfte wäre unter diesen vereinbarten Vertragsbedingungen ihre Entlohnung oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes!
- Beschäftigte in allen anderen Entgeltgruppen erhalten ab 1. Januar 2024 eine Erhöhung ihres Lohnes um 3,9 Prozent und ab 1. Januar 2025 um weitere 3,8 Prozent
- Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer*innen erhalten in 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 700 Euro in zwei Tranchen zu je 350 Euro. Beschäftigten, denen bereits eine Inflationsausgleichsprämie insgesamt von 3000 Euro gewährt wurde, erhalten 2024 zweimal eine Einmalzahlung von jeweils 350 Euro.
- Die Ausbildungsvergütungen betragen im ersten Ausbildungsjahr ab 1. Januar 2024 873 Euro, im zweiten 961 Euro und im dritten 1039 Euro im Monat. Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die monatlichen Vergütungen im ersten Ausbildungsjahr um 33 Euro, im zweiten um 37 Euro und im dritten um 39 Euro.
- Die Laufzeit der Entgelttarifverträge endet zum 31. Dezember 2025.
- Fazit: An der aktuellen Vergütung von Facharbeiter*innen berechnet, bedeutet der Tarifabschluss der Bundesempfehlung Landwirtschaft im Volumen der Prozenterhöhungen sowie Einmalzahlungen insgesamt mehr Geld von 10 Prozent!
Bitte informiert Eure Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben!
Gute Tarifergebnisse werden nicht nur am Verhandlungstisch entschieden!
Aktive Gewerkschaftsarbeit zahlt sich aus!