Überstunden – das solltest Du wissen
Überstunden in der Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist es, dass Du einen Beruf erlernst. Die im Ausbildungsvertrag festgehaltene Stundenzahl reicht aus, um Dir die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Überstunden und Mehrarbeit sind dafür eigentlich nicht notwendig.
Gerade bei Azubis unter 18 Jahren sind die Arbeitszeiten streng reguliert. Mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich dürfen es nicht sein. Falls an einem einzelnen Tag verkürzt gearbeitet wird, kann zum Ausgleich in derselben Arbeitswoche an den übrigen Werktagen länger gearbeitet werden. Nach spätestens 8,5 Stunden ist trotzdem Schluss. Gleiches gilt, wenn es später als 20 Uhr werden sollte.
Bei volljährigen Azubis greift das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Heißt: Auch für sie sollte nach acht Stunden Feierabend sein. Es gibt aber die Möglichkeit, den Arbeitstag auf zehn Stunden zu verlängern. Vorausgesetzt die Arbeitszeit überschreitet innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht acht Stunden täglich.
Falls Du doch mal Überstunden machst, dann freiwillig. Dabei gilt, dass auch die Überstunden Deiner Ausbildung dienen sollen: Du lernst etwas und Dein*e Ausbilder* in ist anwesend. Außerdem hast Du Anspruch auf einen Ausgleich, finanziell oder in Form von Freizeit. Welche Möglichkeit davon für Dich zutrifft, muss seit 2022 im Ausbildungsvertrag stehen – das sagt das Berufsbildungsgesetz (BBiG, Paragraf 17 Absatz 7 und Paragraf 11). Lehnst Du Überstunden ab, darfst Du dafür weder abgemahnt, noch gekündigt werden.
Nur im Notfall dürfen diese Regelungen zur Arbeitszeit übergangen werden. Mit "Notfall" ist nicht gemeint, dass ein Kunde seinen Auftrag "noch vorm Wochenende" erledigt haben möchte, sondern beispielsweise eine Überschwemmung.
Überstunden im Praktikum, bei Werkstudierenden oder im Dualen Studium
Was die Höchstarbeitszeiten angeht, gelten für Praktikant*innen, Werk- und Dual Studierende dieselben Regeln wie für Azubis: Minderjährige sind besonders geschützt, für alle anderen gilt mindestens das ArbZG.
Anordnen darf der*die Chef*in Überstunden nur, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vereinbart sind. Dazu gehört auch eine Angabe zur maximalen Anzahl und ob sie finanziell oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Fehlt die Angabe, müssen Überstunden bezahlt werden.
Werkstudierende sollten zusätzlich Stundengrenze und den Einkommensfreibetrag im Auge behalten – mehr als 20 Wochenstunden dürfen sie in der Regel auch inklusive Überstunden nicht arbeiten. Informiert Euch auch über den aktuellen Einkommensfreibetrag. Wenn Ihr mehr als diesen im Jahr verdient, wird Lohnsteuer fällig.
Die Angaben beziehen sich auf den gesetzlichen Rahmen, der für manche Branchen Ausnahmen vorsieht. Falls für Dich ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine Dienststellenvereinbarung gilt, sind die Regelungen oft vorteilhafter. Nimm Kontakt zu unseren Ansprechpartner*innen vor Ort auf, wenn Du nicht sicher bist, was in Deinem Fall zutrifft. Und auch, wenn Du gegen Deinen Willen ständig länger arbeitest als vereinbart.
Text: Hanna Bochmann
Der Beitrag ist ursprünglich in der September-Ausgabe des Grundstein erschienen.