Sieben Tipps zur Gründung eines Betriebsrats
Eine Belegschaft mit Betriebsrat hat eine stärkere Position als ohne Betriebsrat. Egal, ob es um Mitbestimmungsrechte gegenüber dem*der Arbeitgeber*in oder die interne Unterstützung für die Belange der Kolleg*innen geht – der Betriebsrat sorgt dafür, dass Arbeitgeber*innen die Interessen der Belegschaft berücksichtigen. Wenn es in Eurem Betrieb also noch keinen Betriebsrat gibt, wird es höchste Zeit, einen zu gründen. Und das geht so:
Betriebsrat gründen leicht gemacht
Die Initiative zur Betriebsratsgründung geht von den Beschäftigten aus. Arbeitgeber*innen müssen sich neutral verhalten. Doch auch Betriebsleitungen schätzen den Betriebsrat als Ansprechperson für die gesamte Belegschaft.
Oft geht es im Betrieb nicht fair zu. Kolleg*innen sind unzufrieden oder fühlen sich nicht gehört. Argumente, die dafür sprechen, einen Betriebsrat zu gründen oder selbst zu kandidieren, können vielfältig sein:
- Der*die Arbeitgeber*in will den Betrieb in ein anderes Bundesland verlagern.
- Der*die Arbeitgeber*in möchte eine Zielvereinbarung und leistungsorientierte Entlohnung einführen.
- Dienstpläne werden kurzfristig oder willkürlich geändert.
- Arbeitsplätze entsprechen nicht den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen.
- Der*die Arbeitgeber*in verteilt überdurchschnittlich viele Abmahnungen.
- Es sollen Überwachungskameras in den Büroräumen installiert werden.
- Das Unternehmen befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise.
1. Wer kann einen Betriebsrat gründen?
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer*innen einen Betriebsrat gründen. Zur Gründung reichen drei Beschäftigte. Mindestens fünf Beschäftigte müssen im Betrieb wahlberechtigt sein. Von ihnen müssen drei die Voraussetzung zur Kandidatur erfüllen. Will die Betriebsleitung die Gründung verhindern, macht sie sich übrigens strafbar.
2. Wer wählt den Betriebsrat?
Alle Beschäftigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Tag der Wahl im Betrieb angestellt sind. Auch Teilzeitbeschäftigte und Leiharbeitnehmer*innen gehören dazu, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb arbeiten oder arbeiten sollen. Leitende Angestellte dürfen mitwählen.
3. Wer kann als Betriebsrät*in kandidieren?
Alle Kolleg*innen, die länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt und wahlberechtigt sind, können sich in den Betriebsrat wählen lassen.
4. Wann kann ich einen Betriebsrat gründen?
In Betrieben ohne Betriebsrat kann eine erstmalige Wahl jederzeit durchgeführt werden. Bei bestehenden Betriebsräten wird alle vier Jahre gewählt (2022 und dann wieder 2026). Die erste Amtszeit kann sich deshalb manchmal verkürzen oder verlängern.
5. Wie organisiere ich eine Betriebsratswahl?
Zuerst muss ein Wahlvorstand gebildet werden. Er ist das Gremium, das die Wahl durchführt. Der Wahlvorstand besteht mindestens aus drei wahlberechtigten Kolleg*innen. Er muss immer aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Mindestens drei wahlberechtigte Kolleg*innen laden zu einer Betriebsversammlung ein und machen Vorschläge zur Zusammensetzung des Wahlvorstandes. Die Mehrheit der Anwesenden kann den Wahlvorstand nun wählen.
6. Wie führe ich die Betriebsratswahl durch?
Es gibt zwei Möglichkeiten für Betriebe, in denen bisher noch kein Betriebsrat existiert: Das reguläre und das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren. Welches Verfahren im Betrieb zulässig ist, hängt von der Größe des Betriebes ab:
5 bis 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen: vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren.
101 bis 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen: reguläres Wahlverfahren oder Vereinbarung mit dem*der Arbeitgeber*in, das vereinfachte Verfahren durchzuführen.
Mehr als 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen: reguläres Wahlverfahren.
Mehr Informationen zu den Wahlverfahren finden sich in den FAQ zu den Betriebsratswahlen des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
7. Ich bin im Betriebsrat! Was nun?
Der Betriebsrat hat einige Aufgaben. Er wacht darüber, dass Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Er hat in vielen Fragen Mitspracherechte. Eine Kündigung ist ohne seine Anhörung nicht wirksam. Wenn der Betrieb umstrukturiert oder Personal abgebaut werden soll, handelt der Betriebsrat einen Sozialplan aus. Und mit einer starken Gewerkschaft im Rücken bekommt er bei all dem Hilfe und Unterstützung.
Der Beitrag erschien ursprünglich beim DGB. Dort und auch bei uns findet Ihr weitere Informationen rund um die Themen Betriebsratswahlen und -arbeit.
Nehmt Kontakt zur IG BAU vor Ort auf, falls Ihr weitere Fragen habt oder Unterstützung für Eure Wahlen sucht.