Mitbestimmen: Besser mit JAV
JAV? Was kann ich mir darunter vorstellen?
Die JAV ist Dein Sprachrohr im Betrieb. Für minderjährige Beschäftigte, Auszubildende und (dual) Studierende ist sie das, was für die gesamte Belegschaft der Betriebsrat ist. Gute Ausbildungsqualität, fairer Umgang, Gleichberechtigung, Übernahme – wann immer es um Deine Themen geht, ist die JAV am Start und sorgt dafür, dass Deine Interessen gehört werden. Die JAV berät Dich auch bei rechtlichen Fragen rund um Deine Berufsausbildung.
Warum ist es sinnvoll, eine JAV zu wählen?
Das Gesetz legt fest, dass Auszubildende und dual Studierende das Recht auf eine eigene Vertretung im Betrieb haben – die JAV. Sie hat Einfluss und bringt Dir und Deinen Arbeitskolleg*innen mehr als wenn Ihr Euch als Einzelpersonen engagiert. Wer die Möglichkeit, eine JAV zu wählen, nicht nutzt, verzichtet auf Mitsprache bei der eigenen Ausbildung und überlässt anderen die Entscheidung über die eigene Zukunft.
Welche Aufgaben hat eine JAV?
Die rechtliche Grundlage der Arbeit als JAV ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Paragraf 70 BetrVG definiert die zentralen Aufgaben folgendermaßen:
- Dafür zu sorgen, dass alle Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die zugunsten der Jugendlichen, Auszubildenden und dual Studierenden gelten, eingehalten werden.
- Darauf zu achten, dass Anregungen der Jugendlichen, Auszubildenden und dual Studierenden zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungssituation im Betrieb entgegengenommen werden.
- Selbst aktiv Ideen zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungssituation im Betrieb zu entwickeln und einzubringen.
- Beim Betriebsrat Maßnahmen zu beantragen, die den Jugendlichen, Auszubildenden und dual Studierenden dienen, insbesondere zur Förderung der Berufsbildung und zur Übernahme der Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis.
- Dem Betriebsrat geeignete Maßnahmen zur Gleichstellung aller Geschlechter vorzuschlagen.
- Aktiv die Integration ausländischer Kolleg*innen zu fördern.
Du bist unsicher, ob Du nach der Ausbildung im Unternehmen bleiben kannst? Musst immer wieder Aufgaben übernehmen, die nichts mit Deiner Ausbildung zu tun haben? Oder hast Ideen, wie der Arbeitsplatz zeitgemäßer ausgestattet werden könnte? Für diese und viele weitere Probleme und Fragen wäre die JAV die passende Anlaufstelle.
Wie läuft die Wahl ab?
Gewählt wird die JAV von allen minderjährigen Beschäftigten sowie den Auszubildenden und dual Studierenden in einem Unternehmen. Wichtig: Als Beschäftigte in der Berufsausbildung zählen auch Volontär*innen, Umschüler*innen, Teilnehmer*innen an berufsvorbereitenden Maßnahmen und viele Praktikant*innen.
Die Wahlen sind geheim und direkt und finden in der Regel alle zwei Jahre im Herbst statt.
Zur Wahl stellen dürfen sich alle Arbeitnehmer*innen unter 25 Jahren sowie alle Auszubildenden und dual Studierenden – unabhängig von ihrem Alter. Ausgeschlossen davon sind lediglich Mitglieder des Betriebsrates. Grundlage dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Besteht die JAV aus mehr als einem Mitglied, sollte sie die Vielfalt der Wahlberechtigten in Deinem Betrieb widerspiegeln – unterschiedliche Berufe, Ausbildungsjahre, Beschäftigungsarten und Arbeitsbereiche. Auch das zahlenmäßige Verhältnis von Frauen und Männern im Gremium soll dem unter den Auszubildenden, jugendlichen Beschäftigten und dual Studierenden entsprechen. So finden verschiedene Perspektiven Gehör.
Über die genauen Schritte während der JAV-Wahl informiert Dich der Wahlvorstand in Deinem Betrieb. Achte auf die entsprechenden Aushänge oder check Deine Mails, damit Du nichts verpasst.
Warum lohnt es sich, selbst zu kandidieren?
"Eine Interessenvertretung lebt davon, dass Menschen sich stark machen. Für die eigenen Rechte und die anderer", fasst es Nicole Simons zusammen. Sie ist Stellvertretende Bundesvorsitzende und im Bundesvorstand der IG BAU für die Junge BAU zuständig. "Wer nichts fordert, bekommt auch nichts. Als Jugend- und Auszubildendenvertreter*in übernimmst Du Verantwortung. Andere werden sich auf Dich verlassen. Das ist eine Herausforderung. Nimm sie an, denn Du wirst dabei jede Menge lernen – über Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Über Verhandlungsstrategien, Interessenvertretung und Teamarbeit", so Nicole Simons weiter.
Bei uns gibt’s gar keine JAV!
Dann ist es an der Zeit, eine zu wählen. Das Recht darauf besteht, wenn es in Deinem Betrieb mindestens fünf minderjährige Beschäftigte beziehungsweise Auszubildende und/oder dual Studierende (ohne Altersbeschränkung) gibt – und einen Betriebsrat. Sprich Deine Kolleg*innen
an. Such Dir Unterstützer*innen. Holt Euch gemeinsam Rat und Hilfe – bei Eurem Betriebsrat und Eurer IG BAU.
Welche Rolle spielt die IG BAU?
Als Gewerkschaft stehen wir JAVen zur Seite. Falls Du Teil einer JAV wirst, qualifizieren wir Dich für Deine neuen Aufgaben. Wir vernetzen Dich mit anderen JAVen, damit Ihr Erfahrungen austauschen und voneinander lernen könnt. Wir unterstützen Dich mit individueller Beratung und Info-Materialien. Wir sind auch sonst bei allen Fragen für Dich da. Du möchtest als JAV kandidieren? Wende Dich direkt an Deine amtierende JAV, Deinen Betriebsrat oder an uns. Dann erhältst Du alle wichtigen Informationen bezüglich der nächsten Schritte.
Text: Claudia Praetorius
Der Beitrags erschien ursprünglich in der Sommer-Ausgabe des Grundstein.