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Landwirtschaft: Ost-West-Angleichung
10.02.2023
Landwirtschaft - Gartenbau - Floristik
Die Tarifvertragsparteien einigten sich für die Beschäftigten in Ostdeutschland am 7. Februar 2023 in Teltow entsprechend der Bundesempfehlung Landwirtschaft 2022 auf eine Ost-West-Angleichung. Diese langjährige Forderung der IG BAU bedeutet nun im Ecklohn von 14,50 Euro in der Stunde rückwirkend ab 1. Oktober 2022 folgende jeweilige Erhöhungen:
- Thüringen plus 22,7 Prozent
- Sachsen- Anhalt plus 27,7 Prozent
- Sachsen plus 21, 2 Prozent
- Mecklenburg-Vorpommern plus 9 Prozent
- Brandenburg und Berlin plus 21,4 Prozent
- Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer*innen erhalten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 350 Euro, Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Leistung anteilig
- Auszubildende erhalten im dritten Ausbildungsjahr 1000 Euro monatlich. Im Durchschnitt erhöhen sich die Auszubildendenvergütungen in den östlichen Bundesländern um 25 Prozent!
- Die Eingruppierungsmerkmale, die 8 Entgeltgruppen, als auch die Beträge der Stundenentgelte sind von nun ab in allen fünf Tarifverträgen deckungsgleich.
- Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023.
In den neuen Entgelttarifverträgen werden Beschäftigte in der Gruppe des Eckentgelts (Ecklohn) ab dem ersten Tag nach bestandenem Facharbeiter*innenabschluss! eingruppiert.