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Kurz und Konkret: Information über Betriebsräte in Deutschland

©EURES
01.03.2017
Internationales
Viele Grenzgänger aus Polen und Tschechien, die in Sachsen arbeiten, kennen die Aufgaben der Betriebsräte in Deutschland nicht. Das liegt daran, dass es hier im Gegensatz zu Polen und Tschechien keine gewerkschaftlichen Grundorganisationen im Betrieb gibt. Doch die Betriebsräte sind gerade bei Fragen und Problemen rund um die Arbeit wichtige Ansprechpartner.
Beispielsweise bei Fragen nach dem zustehenden Lohn, den Arbeitszeiten, dem Urlaubsanspruch, der Einteilung in Schichten, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz oder bei einer Kündigung.

Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessenvertretung im Betrieb. Er arbeitet eng mit der Gewerkschaft zusammen und wird von dieser unterstützt. Der Betriebsrat vertritt die betrieblichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er überwacht, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden.

Um Grenzgänger aus dem Dreiländereck besser über die Rolle der Betriebsräte zu informieren, hat der DGB Sachsen im Rahmen der grenzüberschreitenden Arbeitsmarktpartnerschaft EURES-TriRegio eine Kurzinformation in deutscher, polnischer und tschechischer Sprache zu Betriebsräten in Deutschland erstellt.