Forst Hessen
24.07.2024
Forst und Naturschutz

Der Motorsägenentschädigungssatz für die Waldarbeiter der Kommunen in Hessen, die unter den Geltungsbereich des TVöD-Wald Hessen fallen, beträgt ab 1. Juli 2024:

a) für die Beschäftigten, für die das Rhodener-Modell Anwendung findet 11,52 Euro pro Gesamtlaufstunde (nächster durch sechs teilbare Betrag),

b) für die Beschäftigten, für die das Rhodener-Modell keine Anwendung findet 13,12 Euro pro Gesamtlaufstund.

Kommunalforst Hessen
Aktualisierung des Motorsägenentschädigungssatzes
mit Wirkung zum 1. Juli 2024.