Seitenpfad:
- IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Themen
- Internationales
- Europäischer Gerichtshof muss Freihandelsabkommen CETA überprüfen
Europäischer Gerichtshof muss Freihandelsabkommen CETA überprüfen
07.09.2017
Internationales
Das Gutachten soll prüfen, ob die in CETA enthaltenen Investitionsschutzvorschriften gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien der Europäischen Union verstoßen.
Die belgische Regierung fragt zum Beispiel, ob CETA das ausschließliche Recht des Europäischen Gerichtshofes verletzt, die Europäischen Gesetze auszulegen. Außerdem ist fraglich, ob die vorgesehenen Schiedsgerichte den Prinzipien einer unabhängigen und unparteiischen Justiz gerecht werden.
CETA sieht Sonderklagerechte für Investoren vor privaten Schiedsgerichten vor, wenn sie ihre in CETA garantierten Rechte verletzt sehen.
Die IG BAU hat stets kritisiert, dass CETA Investoren zusätzliche Klagerechte einräumt, die auf die Zahlung hoher Entschädigungssummen hinauslaufen können. Die Schiedsgerichte arbeiten zudem intransparent und genügen rechtsstaatlichen Standards nicht.
Aus Sicht der IG BAU genießen Investoren aus Drittstaaten in der Europäischen Union bereits jetzt eine hohe Rechtssicherheit, wenn es um den Schutz ihrer Investitionen geht. Gleiches gilt für ausländische Investoren in Kanada. Sonderklagerechte sind damit nicht erforderlich.
Die belgische Regierung fragt zum Beispiel, ob CETA das ausschließliche Recht des Europäischen Gerichtshofes verletzt, die Europäischen Gesetze auszulegen. Außerdem ist fraglich, ob die vorgesehenen Schiedsgerichte den Prinzipien einer unabhängigen und unparteiischen Justiz gerecht werden.
CETA sieht Sonderklagerechte für Investoren vor privaten Schiedsgerichten vor, wenn sie ihre in CETA garantierten Rechte verletzt sehen.
Die IG BAU hat stets kritisiert, dass CETA Investoren zusätzliche Klagerechte einräumt, die auf die Zahlung hoher Entschädigungssummen hinauslaufen können. Die Schiedsgerichte arbeiten zudem intransparent und genügen rechtsstaatlichen Standards nicht.
Aus Sicht der IG BAU genießen Investoren aus Drittstaaten in der Europäischen Union bereits jetzt eine hohe Rechtssicherheit, wenn es um den Schutz ihrer Investitionen geht. Gleiches gilt für ausländische Investoren in Kanada. Sonderklagerechte sind damit nicht erforderlich.