Seitenpfad:

Entschiedene Maßnahmen statt unverbindlicher Empfehlungen

Spargelernte
(Foto: Ulleo / Pixabay)
15.10.2020
Internationales

IG BAU fordert Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Saisonbeschäftigten und anderen mobilen Beschäftigten in der EU.

Der Rat der Europäischen Union hat am 9. Oktober 2020 Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Saisonbeschäftigten und anderen mobilen Beschäftigten angenommen.

Die IG BAU begrüßt zwar, dass sich der Rat mit den Problemen von Saisonbeschäftigten und anderen mobilen Beschäftigten auseinandersetzt. Denn sie berichten seit langem und sehr häufig von unzumutbaren und überteuerten Unterkünften, Unterschreitungen der Mindestlöhne durch ungerechtfertigte Abzüge und perfide Akkordsysteme, einer unzureichenden Arbeitsaufsicht und mangelndem Sozialschutz. Angesichts der offensichtlichen Probleme kritisiert die IG BAU jedoch, dass der Rat sich immer noch nicht auf konkrete Maßnahmen und verbindliche Mindeststandards zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Saisonbeschäftigten und anderen mobilen Beschäftigte verständigen konnte.

Appelle an den guten Willen der Mitgliedsstaaten helfen hier nicht mehr weiter. Ebenso ist unverständlich, warum die Europäische Kommission nun zu einer Studie aufgefordert wird, bevor sie konkrete Vorschläge unterbreiten kann. Dies führt nur zu für die Betroffenen unertragbaren Verzögerungen. Der Rat selbst hat in den Schlussfolgerungen die Ergebnisse der Studie bereits vorweggenommen. So stellt er fest, dass Saisonbeschäftigte und andere mobile Beschäftigte häufig Ausbeutung, prekären oder widrigen Arbeits- und Lebensbedingungen ausgesetzt sind. Die derzeitige Pandemie und Corona-Ausbrüche bei Erntehelfer*innen haben die offensichtlichen Probleme, wie Mängel bei der Unterbringung und beim Gesundheitsschutz, offen zu Tage gebracht. Es fehlt nicht an Studien, sondern vielmehr am politischen Willen, daran etwas zu ändern.

Die Förderung des Projektes Faire Mobilität in Deutschland zeigt, dass die Regierungen in der Lage sind, zu handeln. Konkrete Vorschläge liegen seit langem auf dem Tisch. Dazu gehören aus Sicht der IG BAU insbesondere:

Mindeststandards bei Unterkünften müssen europaweit eingeführt und durchgesetzt werden. In Unterkünften braucht es ausreichend Platz, um Beschäftigte in ihrem Lebensumfeld vor Ansteckungen zu schützen. Zudem dürfen die Kosten für die Unterkunft und für die Reise zwischen Heimatland und Arbeitsland nicht automatisch vom Lohn abgezogen werden und müssen der Höhe nach begrenzt werden.

Das Gleiche gilt für die Preise für vom Betrieb gestellten Gemeinschaftsmahlzeiten oder von ihm besorgte Lebensmittel und Getränke. Die zusätzliche Ausbeutung durch unseriöse Arbeitsvermittler*innen und mafiaähnliche Caporali-Systeme muss ebenso beendet werden, wie die Verletzung der Freizügigkeit der Beschäftigten durch Passwegnahmen und die monatelange Verzögerung der Lohnzahlung am Arbeitsort.

Ein solches Ausbeutungssystem mit vielen Profiteur*innen stellt in der Summe Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung dar und muss entsprechend mit aller Entschlossenheit bekämpft werden. Die grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung muss wieder exklusiv durch staatliche Stellen der Mitgliedstaaten erfolgen.

Der Arbeitsschutz muss durch ein effektives System der Arbeitskontrollen erheblich verbessert werden. Gerade in Deutschland gibt es dabei erheblichen Handlungsbedarf. Die IG BAU fordert, dass die Kontrollbehörden personell und materiell ausreichend ausgestattet werden und zu einer Arbeitsinspektion nach dem Vorbild einiger anderer Mitgliedstaaten (zum Beispiel Spanien, Belgien und Polen) weiterentwickelt werden. Zunächst müssen die einzelnen Behörden und Sozialversicherungen dafür besser miteinander kooperieren.

Der Sozialschutz muss erheblich verbessert werden. In der EU muss endlich der Grundsatz durchgesetzt werden, dass alle Beschäftigte umfassend sozialversichert sind. Die Bundesregierung sollte die Sozialversicherungsfreiheit bei kurzfristiger geringfügiger Beschäftigung abschaffen. Zudem müssen deutsche Behörden bestehende Möglichkeiten zum digitalen Datenaustausch mit anderen Mitgliedsstaaten häufiger nutzen, damit Sozialversicherungsbetrug durch Unternehmen eingedämmt wird. Darüber hinaus braucht es ein aktives Eintreten der deutschen Bundesregierung für die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer und für die verbindliche Vorabbeantragung der A1-Bescheinigung vor Entsendung, um den Sozialversicherungsstatus von Beschäftigten leichter kontrollieren zu können.

Mit der Saisonarbeiterrichtlinie (2014/36/EU) hat die EU bereits einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der Mindeststandards für Saisonarbeit aus Drittstaaten festlegt. Allerdings gilt dieser nicht für Saisonbeschäftigte aus der EU. Für uns ist unverständlich, warum EU-Beschäftigte nicht längst das gleiche Schutzniveau wie Beschäftigte aus Drittstaaten erreichen.

Die IG BAU bedauert, dass sich die Regierungen in der EU nicht auf einen verbindlichen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Saisonbeschäftigten und anderen mobilen Beschäftigten festlegen konnten. Wenn Regierungen Empfehlungen beschließen, die sie an sich selbst richten, dann stellt sich die Frage, warum sie diese nicht schon längst umgesetzt haben. Die Regierungen in der EU und die Europäische Kommission dürfen nicht mehr wegsehen und auf die Ergebnisse einer Studie warten, bevor sie handeln.