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EU-Haushalt und wirtschaftliches Aufbauprogramm: IG BAU fordert Investitionen in soziale Sicherheit und nachhaltigen Umbau der Infrastruktur

Europa
(Foto: Guillaume Perigois / Unsplash)
01.09.2020
Internationales

Am 27. August 2020 haben die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission begonnen. Ziel ist es, einen mehrjährigen Rahmen für den EU-Haushalt zu finden. Darüber hinaus soll es ein wirtschaftliches Aufbauprogramm geben, das die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie abfedern soll.

Die EU-Regierungschefs haben ihre gemeinsame Verhandlungsposition für die EU-Finanzen bei ihrem Gipfel vom 17. bis 21. Juli 2020 festgelegt. Darin treten sie für einen EU-Haushalt für die kommenden sieben Jahre im Umfang von etwa 1075 Milliarden Euro ein. Zudem soll es ein wirtschaftliches Aufbauprogramm unter dem Namen Nächste Generation EU im Rahmen von 750 Milliarden Euro geben, das über die Aufnahme von Krediten finanziert werden soll.

Das Europäische Parlament hat am 23. Juli 2020 in einer Entschließung das Aufbauprogramm grundsätzlich begrüßt. Es betont das Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlamentes bei Haushaltsfragen und fordert erhebliche Verbesserungen bei der Position des Europäischen Rats ein. So muss die Auszahlung von EU-Geldern an die Erfüllung von Rechtsstaatsprinzipien gekoppelt sein. Zudem fordert es, die eigenen Einnahmen der EU zu stärken, um die Aufgaben der EU langfristig zu gewährleisten.

Die IG BAU begrüßt grundsätzlich, dass die EU plant, auf die durch die Corona-Pandemie ausgelöste wirtschaftliche Krise mit Investitionen und Unterstützungsmaßnahmen zu reagieren. Die falschen Antworten auf die Finanzkrise 2008/2009 wie der EU-Wirtschafts- und Stabilitätspakt müssen abgeschafft werden. Dieser hat durch übermäßige Sparvorgaben die wirtschaftliche Krise in vielen Mitgliedsstaaten der EU verschlimmert und nicht verbessert. Zudem wurden Gesundheitssysteme kaputtgespart.

Die neuen EU-Mittel müssen vor allem in Investitionen in den nachhaltigen Umbau der Infrastruktur, in Klimaschutz, in die Gesundheitsvorsorge und sozialen Fortschritt fließen. Dafür braucht es eine eindeutige Koppelung der EU-Mittel an die Zahlung von Tariflöhnen. Das gilt auch für die Agrarsubventionen. Es ist aus Sicht der IG BAU unverständlich, dass auch jene Unternehmen von EU-Geldern profitieren, die Lohndumping betreiben und nicht nach Tarif bezahlen oder ihre Beschäftigten durch unbezahlte Überstunden und schlechte Unterkünfte unwürdig behandeln. Hier bedarf es aus Sicht der IG BAU dringender Nachbesserung.

Strukturprogramme, wie die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte, dürfen auf keinen Fall Voraussetzung für die Auszahlung von EU-Mitteln sein. Stattdessen unterstützt die IG BAU die Position des Europäischen Parlamentes, das Rechtsstaatsprinzip bei der Mittelvergabe zu stärken.

Die Position des DGB zum EU-Haushalt und zum Programm Nächste Generation EU findet sich hier.

Die Forderungen der EFBH zu den Antworten auf die Corona-Pandemie finden sich hier.