Dein ABC der Ausbildung und Arbeitswelt
A wie …
Dein Ausbildungsvertrag ist das wichtigste Dokument! Er muss gemäß § 11 BBiG folgende wesentliche Punkte enthalten:
- Beginn, Dauer, Art und Ziel der Ausbildung
- Dauer der Probezeit
- Dauer der Arbeitszeit
- Anzahl der Urlaubstage
- Höhe der Ausbildungsvergütung
- Kündigungsregelungen
- Hinweise auf die geltenden Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Ich will den Ausbildungsplatz wechseln. Darf ich das?
Auszubildende können gemäß § 22 Abs. 1 BBiG während der Probezeit kündigen oder einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortsetzen. Nach der Probezeit ist eine Kündigung gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Frist von vier Wochen nur möglich, wenn Du die Berufsausbildung aufgibst oder Dich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen willst.
B wie …
Wozu dient das Berichtsheft? Es ist Dein Ausbildungsnachweis und eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Das Heft vollständig und ordentlich zu führen, gehört zu Deinen Pflichten in der Ausbildung. Du kannst es in Abstimmung mit Deinem Ausbilder während der Arbeitszeit schreiben.
Muss ich in die Berufsschule?
Ja, der Unterricht in der Berufsschule ist für alle Azubis verpflichtend. Hierfür bist Du gemäß § 15 BBiG von der Arbeitspflicht freizustellen. Er findet im Block oder wöchentlich statt. Dein*e Arbeitgeber*in (AG) muss Dich für diese Zeit bezahlt freistellen – es sei denn, Du fehlst unentschuldigt.
C wie …
Dein*e Chef*in ist Dein*e Arbeitgeber*in und dafür verantwortlich, dass der Betrieb wirtschaftlich arbeitet und genug Aufträge hat. Häufig werden Azubis von den Chefs für ausbildungsfremde Tätigkeiten eingesetzt. Zu kehren oder das Auto des*der Chef*in zu waschen gehört sicher nicht zu Deiner Ausbildung. Die Tätigkeit muss dem Ausbildungszweck dienen. Der*Die Chef*in ist auch dafür verantwortlich, dass Ihr etwas lernt!
D wie …
Datenschutz ist wichtig. Persönliche Daten gehören zu Deiner Privatsphäre und Du solltest sie gut schützen. Andere können aus unterschiedlichen Gründen Interesse an ihnen haben und sie missbrauchen; das gilt auch bei der Arbeit. Beispielsweise ist für die JAV-Arbeit das Nutzen von WhatsApp nicht geeignet. Nutze sichere Alternativen.
Die Dienstreise …
… ist eine Reise, die im betrieblichen Interesse unternommen wird. Dabei gilt Reisezeit als Arbeitszeit. Dein*e AG muss Dir die Reisekosten und Spesen erstatten.
E wie …
Was versteht man unter Entgelt?
Das Entgelt ist die monatliche finanzielle Vergütung für eine erbrachte Leistung des*der Arbeitnehmers*in in einem Unternehmen (= Lohn, Gehalt, Verdienst). Das Entgelt für die Auszubildenden wird Ausbildungsvergütung genannt.
Wieso Erholungsurlaub? Dein Urlaub soll Dir ermöglichen, Dich zu erholen. Also: relax! Nutze die Zeit gut für Entspannung und Freizeitvergnügen.
Die Erstuntersuchung …
… ist eine ärztliche Untersuchung, die für minderjährige Berufseinsteiger*innen vorgeschrieben ist. Die Ärztin*der Arzt prüft, ob Du für eine Berufsausbildung grundsätzlich gesundheitlich geeignet bist.
F wie …
Müssen Fehlzeiten immer entschuldigt sein?
Ja: Wer ohne Begründung fehlt und die Schule schwänzt, begibt sich auf dünnes Eis. Eine Abmahnung oder gar eine fristlose Kündigung sind hierbei möglich.
Gibt es finanzielle Hilfen für Azubis? Ja! Auszubildende können bei der Arbeitsagentur eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.
G wie …
Gleichberechtigung ist ein Grundrecht! Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen bzw. politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Ebenso darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
H wie …
Die Handwerkskammer …
… vertritt die Interessen des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderen die Registrierung der Ausbildungsverträge in der Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung und der überbetrieblichen Ausbildung. Sie ist auch für alle Prüfungen von Fortbildungen bis zur Meisterprüfung zuständig.
Die Handwerksordnung …
… beziehungsweise das "Gesetz zur Ordnung des Handwerks" ist die Rechtsgrundlage des Handwerks und seiner Organisationen in Deutschland.
I wie …
Was versteht man unter Insolvenz?
Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Diese liegt insbesondere vor, wenn ein*e Schuldner*in (zum Beispiel ein Betrieb oder eine Privatperson) seinen*ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann – beispielsweise einen Kredit nicht mehr tilgen oder offene Rechnungen nicht begleichen kann.
J wie …
JAV – was ist das eigentlich?
Die JAV – das ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung in einem Betrieb. In der JAV setzen sich jugendliche Beschäftigte, Auszubildende und dual Studierende für ihre Rechte und Interessen rund um die Ausbildung, duales Studium und Arbeit ein: www.jav-portal.de
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
… ist ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt.
K wie …
Darf mein*e Chef*in mir nach Ende der Probezeit kündigen?
Die Kündigung von Azubis ist schwierig und nur aus "einem wichtigen Grund" möglich – etwa bei Straftaten gegen den*der Arbeitgeber*in oder bei häufigen Fehlzeiten.
L wie …
Wie sieht es aus mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Wenn Du wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig bist, hast Du laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen (dieser Anspruch beginnt vier Wochen nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses). Nach sechs Wochen Deiner Erkrankung springt die Krankenkasse für bis zu 78 Wochen ein. Sollte es hierzu Probleme geben, sprich uns an!
M wie …
Was ist eine Abmahnung?
Mit einer Abmahnung signalisiert der*die Arbeitgeber*in dem*der Azubi, dass er*sie mit dem Verhalten nicht zufrieden ist. Auf alle Fälle solltest Du den Betriebsrat oder die IG BAU einschalten, wenn Dir das passiert.
N wie …
Es gibt Betriebe, in denen auch Nachtarbeit stattfindet. Nachtarbeit ist laut dem Arbeitszeitgesetz das Arbeiten zwischen 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Für Azubis unter 18 Jahren gilt jedoch die Nachtruhe. Demnach dürfen diese nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht länger als 20:00 Uhr arbeiten. Während bei Azubis über 18 Jahren das Arbeitszeitgesetz uneingeschränkt gilt.
O wie …
Leg doch mal Dein Handy weg und sei einfach offline!
In unserer schnelllebigen Zeit tut es gut, zwischendurch zu entschleunigen. Also: Handy aus, mit dem*der besten Freund*in unterhalten, ein gutes Buch lesen oder die Natur bei einer Wanderung genießen ...
P wie …
Wie lange habe ich Probezeit?
Die Probezeit muss mindestens einen und darf maximal vier Monate dauern. Während der Probezeit kannst sowohl Du als auch der Betrieb ohne Begründung und ohne Einhalten einer Kündigungsfrist das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 20 BBiG).
Wer hilft mir bei Fragen oder Problemen in der Ausbildung?
Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb, der Betriebsrat und die IG BAU helfen Dir gerne weiter. Sprich sie bei Fragen oder Problemen in Deiner Ausbildung einfach direkt an!
Q wie …
Qualität ist nicht mit Ausbeutung und vielen Überstunden erreichbar. Viele AG versuchen, durch Druck die Arbeitsschnelligkeit der Beschäftigten zu erhöhen. Aber denk daran: Wer "hudelt", macht letztendlich vieles doppelt oder läuft sogar Gefahr, sich zu verletzen. Lass Dir gerade in der Ausbildung Zeit bei neuen Aufgaben.
R wie …
Warum ist die Rente jetzt schon wichtig?
Je früher Du an Deine Zukunft denkst und dafür etwas tust, desto besser geht es Dir nach Deinem Arbeitsleben und Du kannst gelassen in die Zukunft schauen.
Sind Ruhepausen gesetzlich vorgeschrieben?
Ja: Für eine Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden am Tag ordnet das Arbeitszeitgesetz eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten an. Bei mehr als neun Stunden muss man mindestens 45 Minuten Pause einlegen. Für Azubis unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Danach ist bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden eine Ruhepause von 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause von 60 Minuten einzuhalten (§ 11 JArbSchG).
S wie …
Bekomme ich Lohn, wenn ich wegen Schlechtwetter auf der Baustelle nicht arbeiten kann?
Wenn es in Betrieben des Baugewerbes im Winter zu wetterbedingten Arbeitsausfällen kommt, kann das dadurch wegfallende Arbeitsentgelt von Dezember bis März durch Saison-Kurzarbeitergeld ersetzt werden. Dieses wird in der Regel durch Deine*n AG ausgezahlt, der dieses Entgelt von der zuständigen Agentur für Arbeit ersetzt bekommt. In der Ausbildung ist das anders. Dein*e AG hat eine Verpflichtung, Dich auszubilden. Wenn er*sie Dich nach Hause schickt, muss er Dich dennoch bis zur Dauer von sechs Wochen vergüten.
Muss ich in der Ausbildung am Samstag arbeiten?
Das kommt drauf an. Bist Du unter 18 Jahren, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das schreibt eine Fünf-Tage-Woche mit maximal acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche vor. Samstag ist arbeitsfrei, ebenso Sonn- und Feiertage. Wenn Du trotzdem samstags ausnahmsweise arbeitest, musst Du dafür in der darauffolgenden Woche an einen anderen Tag, an dem keine Berufsschule ist, frei bekommen. Bist Du über 18 Jahre, so gilt eine Sechs-Tage-Woche, also Samstagsarbeit ist möglich.
T wie …
Muss ich jede Tätigkeit erledigen, die mir auf getragen wird?
Häufig kommt es vor, dass Azubis mit Aufgaben betraut werden, die nicht dem Ausbildungsinhalt des Berufs entsprechen. Das nennt man "ausbildungsfremde Tätigkeiten". Welche Tätigkeiten genau vorgeschrieben sind, steht in der jeweiligen Ausbildungsordnung. Wenn Du Dir nicht sicher bist, welche Arbeiten zu Deiner Ausbildung gehören, frag einfach Deine Junge BAU.
Der Tarifvertrag …
… ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften auf der einen und AG-Verbänden/AG auf der anderen Seite. Tarifverträge regeln Arbeitsbedingungen, wie etwa Löhne und Gehälter, Arbeitszeit, Urlaub, vermögenswirksame Leistung und einiges mehr.
U wie …
Was ist mit Überstunden?
Überstunden sind in der Ausbildung in Ausnahmefällen möglich. Diese müssen jedoch besonders vergütet beziehungsweise entsprechend in Freizeit ausgeglichen werden. Was passiert, wenn Du Überstunden machen musst? Frag Deine Junge BAU.
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Gesetzlich hast Du einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen, wenn Du über 18 Jahre alt bist. Bei Azubis unter 18 Jahren ist der Anspruch nach dem Alter gestaffelt. Danach haben Azubis unter 16 Jahren einen Anspruch auf mindestens 30 Werktage, Azubis unter 17 Jahren einen Anspruch auf mindestens 27 Werktage und Azubis unter 18 Jahren einen Anspruch auf mindestens 25 Werktage Urlaub. In Deinem Ausbildungsvertrag steht, wie viele Urlaubstage pro Jahr Dir zustehen.
Übernahme nach der Ausbildung?
Für tarifgebundene Betriebe im Bauhauptgewerbe gilt: Der*die AG muss einer*m Azubi vier Monate vor erfolgreicher Beendigung der Ausbildung schriftlich mitteilen, wenn sie*er nicht übernommen wird. Macht der*die AG dies nicht, so gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. Es kann aus betriebsbedingten Gründen nicht vor Ablauf von sechs Monaten durch den*die AG gekündigt werden. Die Junge BAU setzt sich dafür ein, die Regelung in anderen Branchen der IG BAU einzuführen.
V wie …
Darf der*die Chef*in einen Teil der Ausbildungsvergütung einbehalten, wenn ich krank bin?
Nein! Wenn Du im Betrieb eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst, erhältst Du Deine Vergütung bis zu sechs Wochen lang weiter. Weißt Du, wann Du eine Krankmeldung im Betrieb und in der Berufsschule vorliegen muss? Frag Deine IG BAU.
W wie …
Muss ich meine Werkzeuge selbst kaufen und zahlen?
Nein! Dein Ausbildungsbetrieb muss Dir alle Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung stellen. Das gilt für die persönliche Schutzausrüstung (PSA), wie zum Beispiel Sicherheitsschuhe. Was er noch alles bezahlen muss, sagt Dir Deine IG BAU.
X wie …
Ob Du in Deiner Freizeit Xylophon spielst oder Bungeejumping machst, Dein*e AG kann Dir keine Hobbies vorschreiben oder verbieten. Da er kein Recht hat sich in Deine persönliche Lebensgestaltung einzumischen. Hobbies sind Deine Privatsache. Die Hobbies dürfen aber nicht dazu führen, dass Du Deine Verpflichtungen als Azubi vernachlässigst.
Y wie …
Your Future: Deine Zukunft gehört Dir! Wenn Du willst, dass Deine Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen besser werden, lass uns das gemeinsam anpacken. Wir sind zu allem bereit und unterstützen Dich bei Deinen Ideen. Melde Dich jetzt bei Deiner Junge BAU und mach‘ mit!
Z wie …
Warum eigentlich eine Zwischenprüfung?
Prüfungen sind Deine Chance. Du kannst Dir und anderen beweisen: Ich kann’s! Deine Zwischenprüfung machst Du vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres. Sie erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und Berufsschule der ersten 18 Monate. Sie dient als Selbstkontrolle und lässt Dich wissen, wie es um Deine Fertigkeiten steht. Es gibt aber verschiedene Systeme, zum Beispiel bei einer gestreckten Gesellenprüfung zählt die Zwischenprüfung zur Abschluss prüfung!
Du willst mehr erfahren? Frag‘ Deine Junge BAU!