Piepenbrock Berlin
(© IG BAU)
30.03.2021
Gebäudereinigung

Gute Nachrichten für alle Reinigungskräfte bei Piepenbrock in Berlin: Kurzarbeit bringt keine finanziellen Nachteile mit sich.

Das ist der Ausdauer und dem Einsatz ihres Betriebsrates zu verdanken. Fast ein Jahr dauerte der Streit zwischen dem Berliner Betriebsratsgremium und der Geschäftsführung in Osnabrück über die Bedingungen, unter denen Kurzarbeit im Betrieb eingeführt werden kann. Für den Betriebsrat war immer klar: "Wer zum Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung arbeitet, kann nicht mit einem Kurzarbeitergeld von nur 60 beziehungsweise 67 Prozent abgespeist werden".

Zusammen mit ihrer Gewerkschaft IG BAU hat das BR-Gremium von Anfang an deutlich gemacht, dass es keiner Kurzarbeit ohne Aufstockung zustimmen wird.

Bis zur heutigen Regelung, die auch erst nach einer Einigungsstelle zustande kam, war es für alle Beteiligten ein langer und nervenaufreibender Weg. Der Betriebsrat musste sich die Beachtung seiner Mitbestimmung zunächst per Einstweiliger Verfügung vor Gericht erstreiten. In Umgehung der geltenden Gesetzeslage hatte Piepenbrock die Kurzarbeit nämlich unmittelbar im Frühjahr 2020 eingeführt – ohne die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen.

Betriebsrat und IG BAU haben gemeinsam die betroffenen Kolleg*innen darüber aufgeklärt, dass ihre vom Arbeitgeber vorgenommene Einkommensreduzierung gar nicht rechtens war. Viele haben daraufhin mithilfe der IG BAU die Differenz zum üblichen Monatslohn vor dem Arbeitsgericht eingefordert.

Am Ende hat Piepenbrock doch noch erkannt: ohne den Betriebsrat geht es nicht. Und der Betriebsratsvorsitzende Frank Hartmann wusste von Anfang an: "Für die Rechte der Beschäftigten zu kämpfen, lohnt sich!".