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Baumschulen Schleswig-Holstein und Hamburg: Deutliche Steigerung des Verdienstes
15.12.2021
Landwirtschaft - Gartenbau - Floristik
- Steigerung des Verdienstes: Im Gesamtvolumen steigen die Entgelte über die Laufzeit des ETV im Durchschnitt um 12 Prozent!
- Zum 1. Januar 2022 steigen die Entgelte durchschnittlich um 8 Prozent. Die unterste Entgeltgruppe wird mit 10 Euro oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes liegen und eine erneute Steigerung zum 1. Juli 2022 erfahren auf dann 10,65 Euro.
- Zum 1. Januar 2023 steigen die Entgelte abermals im Durchschnitt um weitere 4 Prozent.
- Sozial-Regelung bei Einführung eines Mindestlohns in der Höhe von 12 Euro: Sollte wie von der SPD-, Grünen- und FDP-Koalition beabsichtigt der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro kommen, werden zeitgleich die Entgelte in den untersten drei Gruppen erhöht.
- Weihnachtsgeld: Zum 1. Januar 2022 werden die Weihnachtsgelder der Beschäftigten im Durchschnitt um 13 Prozent erhöht.
- Starke Erhöhung der Auszubildendenvergütung zum 1. Januar 2022:
- Im 1. Jahr von 630 auf 845 Euro. Ein Plus von 215 Euro monatlich.
- Im 2. Jahr von 700 auf 925 Euro. Ein Plus von 225 Euro monatlich.
- Im 3. Jahr von 800 auf 1045 Euro. Ein Plus von 245 Euro monatlich.
Der Entgelttarifvertrag endet zum 31. Dezember 2023.
Bitte informiert Eure Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben!