Baumschule
(Bild: Berit Seifert / Pixabay)
15.12.2021
Landwirtschaft - Gartenbau - Floristik

Die Tarifvertragsparteien einigten sich für die Baumschulbetriebe in Schleswig-Holstein und Hamburg auf einen neuen Tarifvertrag. Demnach wird der alte Lohntarifvertrag (LTV) durch den neuen Entgelttarifvertrag (ETV) ersetzt, mit folgenden Einzelheiten:

  • Steigerung des Verdienstes: Im Gesamtvolumen steigen die Entgelte über die Laufzeit des ETV im Durchschnitt um 12 Prozent!  
    • Zum 1. Januar 2022 steigen die Entgelte durchschnittlich um 8 Prozent. Die unterste Entgeltgruppe wird mit 10 Euro oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes liegen und eine erneute Steigerung zum 1. Juli 2022 erfahren auf dann 10,65 Euro. 
    • Zum 1. Januar 2023 steigen die Entgelte abermals im Durchschnitt um weitere 4 Prozent.

  • Sozial-Regelung bei Einführung eines Mindestlohns in der Höhe von 12 Euro: Sollte wie von der SPD-, Grünen- und FDP-Koalition beabsichtigt der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro kommen, werden zeitgleich die Entgelte in den untersten drei Gruppen erhöht.
  • Weihnachtsgeld: Zum 1. Januar 2022 werden die Weihnachtsgelder der Beschäftigten im Durchschnitt um 13 Prozent erhöht.
  • Starke Erhöhung der Auszubildendenvergütung zum 1. Januar 2022:   
    • Im 1. Jahr von 630 auf 845 Euro. Ein Plus von 215 Euro monatlich. 
    • Im 2. Jahr von 700 auf 925 Euro. Ein Plus von 225 Euro monatlich. 
    • Im 3. Jahr von 800 auf 1045 Euro. Ein Plus von 245 Euro monatlich.

Der Entgelttarifvertrag endet zum 31. Dezember 2023.
 
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