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Ziegelindustrie Bund (ohne Bayern): 2,5 Prozent mehr Geld und neuer Entgeltrahmentarifvertrag
08.10.2020
Baustoffindustrie
Ab 1. Januar 2021 werden die Entgeltgruppen 4 bis 7 „aufgespreizt“. Alle Beschäftigten steigen – entsprechend ihrer Betriebszugehörigkeit – in ihrer Entgeltgruppe auf und erhalten somit 2,5 % mehr Geld.
Bestandsschutz gilt für alle Beschäftigten, die am 31. Dezember 2020 in der Ziegelindustrie beschäftigt sind. Das heißt: Die Einführung des „neuen“ ERTV darf den Ist-Zustand für jede*n Kolleg*in nur verbessern.
Die Staffelung sieht vor
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E7b 110 % | ab 3. – 6. Beschäftigungsjahr |
E7c 112,5 % | ab 7. Beschäftigungsjahr |
- Alle Beschäftigten, die zum 1. Januar 2021 nicht sofort höher gruppiert werden, erhalten vom 1. Januar bis 31. Oktober 2021 einen monatlichen Festbetrag in Höhe von 2,5 % (70 Euro Ziegel Nord, 68 Euro Ziegel NRW / südliches Niedersachsen und Ost, 72 Euro Ziegel Südwest).
- Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 2,5 % zum 1. Januar 2021.
- Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich 20 Euro, zahlbar mit der Februarabrechnung 2021.
- Der Status der Beschäftigten „mit Überführungszulage“ bleibt so wie bisher. Das heißt: Sie erhalten auf die dynamische Überführungszulage und auf ihren Grundlohn 2,5 % Erhöhung, werden jedoch nicht nach den Kriterien des neuen Entgeltrahmentarifvertrages höher gruppiert.
- Die Berufsgruppe der Gipser wird aus der E3 zukünftig in die E4 oder E5 überführt.
- Für den Tarifbereich Ziegel Ost werden Mitte 2021 verbindliche Gespräche aufgenommen, um die Arbeitszeitverkürzung von 40 auf 38 Stunden/Woche, entsprechend der Tarifgebiete in den alten Bundesländern, schrittweise bis 2026 zu vereinbaren.
- Laufzeit der Entgelttarifverträge: 12 Monate, vom 1. November 2020 bis 31. Oktober 2021.
- Der Entgeltrahmentarifvertrag kann frühestens zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden.