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Ziegelindustrie Bund (ohne Bayern): 2,5 Prozent mehr Geld und neuer Entgeltrahmentarifvertrag

ziegel bund
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IG BAU

08.10.2020
Baustoffindustrie

Die IG BAU-Tarifkommission hat in der Tarifrunde 2020 zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Zum einen verständigten sie sich mit den Arbeitgebern auf einen neuen Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV), zum anderen wurden die Entgelttarife für die  Ziegeltarifgebiete (außer Bayern) erfolgreich abgeschlossen.

Ab 1. Januar 2021 werden die Entgeltgruppen 4 bis 7 „aufgespreizt“. Alle Beschäftigten steigen – entsprechend ihrer Betriebszugehörigkeit – in ihrer Entgeltgruppe auf und erhalten somit 2,5 % mehr Geld.

Bestandsschutz gilt für alle Beschäftigten, die am 31. Dezember 2020 in der Ziegelindustrie beschäftigt sind. Das heißt: Die Einführung des „neuen“ ERTV darf den Ist-Zustand für jede*n Kolleg*in nur verbessern.

Die Staffelung sieht vor

E4a 82,5 %ab 1. Beschäftigungsjahr
E4b 85 %ab 3. – 6. Beschäftigungsjahr
E4c 87,5 %ab 7. Beschäftigungsjahr
E5a 87,5 %ab 1. Beschäftigungsjahr
E5b 90 %ab 3. – 6. Beschäftigungsjahr
E5c 92,5 %ab 7. Beschäftigungsjahr
E6a 97,5 %ab 1. Beschäftigungsjahr
E6b 100 %ab 3. – 6. Beschäftigungsjahr
E6c 102,5 %ab 7. Beschäftigungsjahr
E7a 107,5 %ab 1. Beschäftigungsjahr
E7b 110 %ab 3. – 6. Beschäftigungsjahr
E7c 112,5 %ab 7. Beschäftigungsjahr

 

  • Alle Beschäftigten, die zum 1. Januar 2021 nicht sofort höher gruppiert werden, erhalten vom 1. Januar bis 31. Oktober 2021 einen monatlichen Festbetrag in Höhe von 2,5 % (70 Euro Ziegel Nord, 68 Euro Ziegel NRW / südliches Niedersachsen und Ost, 72 Euro Ziegel Südwest).
  • Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 2,5 % zum 1. Januar 2021.
  • Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich 20 Euro, zahlbar mit der Februarabrechnung 2021.
  • Der Status der Beschäftigten „mit Überführungszulage“ bleibt so wie bisher. Das heißt: Sie erhalten auf die dynamische Überführungszulage und auf ihren Grundlohn 2,5 % Erhöhung, werden jedoch nicht nach den Kriterien des neuen Entgeltrahmentarifvertrages höher gruppiert.
  • Die Berufsgruppe der Gipser wird aus der E3 zukünftig in die E4 oder E5 überführt.
  • Für den Tarifbereich Ziegel Ost werden Mitte 2021 verbindliche Gespräche aufgenommen, um die Arbeitszeitverkürzung von 40 auf 38 Stunden/Woche, entsprechend der  Tarifgebiete in den alten Bundesländern, schrittweise bis 2026 zu vereinbaren.
  • Laufzeit der Entgelttarifverträge: 12 Monate, vom 1. November 2020 bis 31. Oktober 2021.
  • Der Entgeltrahmentarifvertrag kann frühestens zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden.