Nikolaus
(Foto: neelam279 / Pixabay)
13.06.2023
Gebäudereinigung

Für die Jahre 2021 bis 2023 haben IG BAU-Mitglieder in Innungsbetrieben der Gebäudereinigung jeweils einen Anspruch auf:

  • einen Zuschlag in Höhe von 150 Prozent auf den Stundenlohn für ihre am 24. Dezember oder wahlweise am 31. Dezember geleistete Arbeit.
  • Alternativ erfolgt auf Wunsch der Beschäftigten eine Freistellung unter Fortzahlung des Lohns am 24. Dezember oder wahlweise am 31. Dezember.

Der Antrag zum Herunterladen und Ausfüllen.

Bei Rückfragen zum Antrag hilft die IG BAU vor Ort.