Tarifvertrag: Da ist mehr für Dich drin
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Tarifvertrag?
Den Arbeitsvertrag schließt Du mit Deiner Firma ab. Darin sind die Arbeitsbedingungen, zum Beispiel Lohn, Arbeitszeit oder Urlaubstage, geregelt. Den Tarifvertrag schließt die Gewerkschaft mit den Arbeitgeber*innen ab. Rechtlich steht ein Tarifvertrag immer über einem Arbeitsvertrag.
Was regelt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, und damit viele Fragen der Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel:
- Lohn und Gehalt,
- die Dauer der Wochenarbeitszeit,
- die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit,
- die Eingruppierung,
- die Entgelthöhe bei entsprechender Eingruppierung,
- die Zahlung von Zulagen und Zuschlägen, zum Beispiel bei Überstunden,
- die Modalitäten bei der Einführung von Kurzarbeit,
- die Urlaubsdauer
- oder den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Krankheit.
Die Regelungen von Tarifverträgen sind immer besser als die gesetzlichen Regelungen. Letztere sehen beispielsweise nur 24 Werktage Urlaub vor und erlauben eine Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Stunden. Viele Aspekte sind gesetzlich auch überhaupt nicht geregelt.
Für wen gilt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag gilt für die Tarifvertragsparteien, die diesen Vertrag abgeschlossen haben. Das sind die Mitglieder der Arbeitgeberverbände (beim Haustarifvertrag das Einzelunternehmen) und die Beschäftigten, die Mitglied in der Gewerkschaft sind. Um keinen Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt zu schaffen, wenden aber die meisten Betriebe Tarifverträge auf alle ihre Beschäftigten an. Im Arbeitsvertrag steht dann: Es gilt der Tarifvertrag.
Lohnt es sich dann überhaupt noch Mitglied in der Gewerkschaft zu sein?
Na klar! Je stärker die Gewerkschaften sind, desto bessere Ergebnisse können sie aushandeln. Und als IG BAU-Mitglied kannst Du mitdiskutieren und -entscheiden.
Wie entsteht ein Tarifvertrag?
Was genau gefordert wird, legen die Gewerkschaftsmitglieder fest. Tarifverträge werden in regelmäßigen Abständen neu verhandelt. Steht eine Tarifrunde an, werden zunächst die Mitglieder der jeweiligen Gewerkschaft zu ihren Wünschen befragt. Anschließend erarbeiten die Tarifkommissionen, die sich in unterschiedlicher Größe entsprechend dem räumlichen Geltungsbereich der Tarifverträge zusammensetzen, die konkreten Forderungen. Die Verhandlungen gestalten sich mal einfacher und mal schwieriger. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, begleiten die Gewerkschaften die Tarifrunde deshalb oft mit Aktionen und – wenn nötig – auch zum Beispiel mit sogenannten Warnstreiks. Das sind befristete Arbeitsniederlegungen von einigen Stunden. Meistens steht am Ende ein Kompromiss. Können sich die Verhandlungspartner jedoch überhaupt nicht einigen, kann es zum Streik kommen.
Was ist die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) bei einem Tarifvertrag?
In besonderen Fällen können Tarifverträge auch zur Anwendung kommen, wenn keine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder dem Arbeitgeberverband vorliegt – und zwar dann, wenn das zuständige Ministerium den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat.
Text:Christiane Nölle/DGB
Der Beitrag erschien ursprünglich in der April-Ausgabe des Grundstein.
Übrigens: Tarifverträge der IG BAU sind im Mitgliederbereich der Website hinterlegt. Wer seinen*ihren nicht gleich findet oder Fragen zum Inhalt hat, wendet sich an die IG BAU vor Ort.