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Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Grafik mit Schriftzug "Nein zu Gewalt an Frauen"
(Bild: DGB-Frauen)
24.11.2023
Frauen

Schaut alle hin, wenn eure Kolleg*innen sexualisierte Gewalt oder Belästigung erfahren. Wie in den vergangenen Jahren, ist der 25. November der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.

Gewalt ist nicht nur der körperliche Übergriff wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch. Auch sexualisierte Belästigungen und jede Form unerwünschter sexueller Kommunikation und Bedrohungen, Beschimpfungen, Demütigungen und Machtverhalten gehören dazu. Gewalt ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Nach repräsentativen Befragungen erleben zwei von drei Frauen in ihrem Leben sexuelle Belästigung. Jede siebte Frau wird Opfer schwerer sexualisierter Gewalt. Frauen mit Behinderung sind zwei bis dreimal häufiger von sexueller und Belästigung betroffen. Auch die Gewalt in digitaler Form nimmt zu. Den meisten Tätern geht es darum, die ausgewählte Person zu ängstigen oder zum Schweigen zu bringen. Sie wollen sie herabsetzen, ihren Ruf schädigen, sie sozial isolieren, zu einem bestimmten Verhalten nötigen oder erpressen.

Es reicht! Die IG BAU Frauen setzen sich weiterhin gemeinsam mit ihren Kolleginnen der Schwestergewerkschaften und des DGB für eine gewaltfreie Arbeitswelt ein. Im Mai 2022 haben die Delegierten des 22. Ordentlichen Bundeskongresses des DGB in Berlin den Antrag der Frauen "Sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz im Arbeitsschutz integrieren!" angenommen. Es geht darum, Gewalt und sexuelle Belästigung stärker in den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu integrieren, in dem das Arbeitsschutzgesetz ergänzt wird und Arbeitgeber*innen verpflichtet werden, für ein gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen. Die Rechte der Beschäftigten im Betriebsverfassungs- und im Bundespersonalvertretungsgesetz zu stärken, indem Betriebsrat, Personalrat und Arbeitgeber*innen in ihrer Rolle als Sozialpartner*innen verpflichtet werden, für ein gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen.

Im Juni 2023 übergab Arbeitsminister Heil die Ratifizierungsurkunde zum Übereinkommen 190 zur Beseitigung von Belästigung und Gewalt in der Arbeitswelt an ILO-Generalsekretär Houngbo. Damit ist der Ratifizierungsprozess in Deutschland vollzogen. Das ist ein großer Erfolg für uns Gewerkschaften, denn seit der Verabschiedung des Übereinkommens im Juni 2019 machen wir uns dafür stark. In Deutschland wird das Übereinkommen mit dem "Gesetz über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt" umgesetzt. Doch es muss auch in der Praxis ankommen.

Die neueste Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, wie wichtig der umfassende Schutz ist, denn 62 Prozent der Befragten erlebten Belästigungen in Form von sexualisierten Kommentaren, 44 Prozent berichteten von unerwünschten Blicken, Gesten oder Nachpfeifen und 26 Prozent von unerwünschten Berührungen.

Betroffene können sich direkt gegen Täter oder Täterinnen wehren und bei ihrer Arbeitsstelle Schutz und Hilfe einfordern. Darüber hinaus sind manche Formen der sexuellen Belästigung auch strafrechtlich relevant, nämlich dann, wenn sie mit körperlichen Übergriffen einhergehen. Ein entschiedenes Vorgehen gegen Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fördert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und schafft eine starke, respektvolle Unternehmenskultur. Entscheidend ist es, Arbeitgeber und Beschäftigte zu befähigen, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen, sie dazu ermutigen, hinzusehen und zu zeigen, wie man dem wirksam entgegentreten kann.

Das bundesweite Hilfetelefon 116 016 ist in mehreren Sprachen rund um die Uhr besetzt.

Text: Renate Wapenhensch