In einem Brandbrief "Stoppt Gewalt gegen Frauen – JETZT" fordern mehrere Verbände die Ampel auf, ein Gewalthilfegesetz zu verabschieden. Hier ein Auszug:
Rente
Rente muss zum Leben reichen: Die IG BAU streitet für eine gesetzliche Rente, die den Lebensstandard sichert und vor Armut schützt. Mehr Schutz brauchen vor allem diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen bis zur Rente nicht mehr voll arbeiten können.
Kurswechsel für eine starke gesetzliche Rente
Das erste Rentenpaket der Großen Koalition weist in die richtige Richtung. Aber ausreichend ist es nicht.
Eine starke gesetzliche Rente und ein Leben in Würde im Alter für alle sind die wichtigsten Ziele, für die sich die IG BAU in der Rentenpolitik engagiert. Die Rentenreformen der letzten beiden Jahrzehnte haben aber eher das Gegenteil bewirkt.
Die soziale Absicherung im Alter, eine der großen Errungenschaften des Sozialstaates, scheint unter die Räder zu kommen. Für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik müssen sich sowohl der gesetzliche Rahmen als auch die Arbeitsbedingungen entscheidend verbessern.
Der „Rentenpakt I“, vom Bundestag im November 2018 beschlossen, soll Rentenniveau und -beitrag bis 2025 stabilisieren und Erwerbsminderungs- und Mütterrente verbessern. So soll das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken, und der Beitrag zur Rentenversicherung nicht mehr als 20 Prozent betragen.
Die IG BAU begrüßt die Änderungen, hält sie aber nicht für ausreichend, um langfristig abzusichern, dass kein sozialer Abstieg im Rentenalter droht und die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule in der Alterssicherung bleibt. „Um Altersarmut wirksam und umfassend zu bekämpfen, brauchen wir eine mutigere Rentenpolitik“, sagt der IG BAU-Vorsitzende Robert Feiger. „Um Niedrigrenten vorzubeugen, muss das Rentenniveau zügig auf mindestens 50 Prozent steigen.“
Altersarmut wächst – Folgen der Rentenpolitik seit Ende der 1990er Jahre
Alle Rentenreformen seit Ende der 1990er-Jahre haben vor allem die gesetzliche Rente geschwächt und das Rentenniveau gesenkt.
Die soziale Absicherung im Alter gehört zu den wichtigsten Errungenschaften unseres Sozialstaates. Doch seit den 1990er-Jahren hat der Gesetzgeber harte Einschnitte bei den Leistungen der gesetzlichen Rente vorgenommen. Statt Schutz vor Altersarmut oder gar Sicherung des Lebensstandards im Alter stehen seit der Riester-Reform von 2001 und dem Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz von 2004 stabile Beiträge im Fokus. Um die Beitragsziele zu erreichen, wurde das Rentenniveau erheblich gesenkt.
Gleichzeitig warb die Politik für die betriebliche und die private Altersvorsorge als weitere Säulen der Alterssicherung und verbesserte deren gesetzliche Rahmenbedingungen. Heute zeigen sich die fatalen Folgen dieser „Rentenreformen“:
- Private Vorsorge kostet viel Geld und kann die Lücke trotzdem nicht schließen. Die Beitragsbegrenzung entlastet zwar die Arbeitgeber von Sozialabgaben, die Beschäftigten müssen aber zusätzliche Beiträge für die private Rentenversicherung zahlen, sofern sie sich die überhaupt leisten können.
- Das sinkende Rentenniveau entwertet die Rente. Die Renten steigen nun langsamer als die Löhne. Das Rentenniveau ist bereits seit 2004 um etwa fünf Prozent gesunken und wird ohne Kurswechsel bis 2045 um weitere 13 Prozent sinken, auf unter 42 Prozent.
- Der Abstand der Standardrente zur Grundsicherung ist deutlich geschrumpft und wird vermutlich weiter schrumpfen. Auch die Zahl der EmpfängerInnen von Grundsicherung steigt, von 2004 bis 2018 hat sie sich mehr als verdoppelt.
- Die Löcher, die in der gesetzlichen Rentenversicherung gerissen wurden, lassen sich durch private Vorsorge kaum ausgleichen. 47 Prozent der Geringverdiener*innen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von weniger als 1500 Euro und 44 Prozent mit einem Einkommen bis 2000 Euro verfügen weder über eine betriebliche noch über eine private Altersversorgung wie etwa einen Riester-Vertrag.
- Erwerbsminderung führt oft zu Altersarmut. Der durchschnittliche Zahlbetrag bei Erwerbsminderungsrenten betrug im Rentenzugang 2016 gerade mal 697 Euro, bei Altersrenten 837 Euro. Besonders betroffen von Altersarmut sind Frauen, deren Erwerbsbiografien häufig durch Niedriglöhne, Teilzeit oder familienbedingte Unterbrechungen geprägt sind.
Gibt es keinen Kurswechsel, bedeutet das: Auch bei durchschnittlichem Einkommen über Jahrzehnte drohen im Alter erhebliche finanzielle Einbußen und der soziale Abstieg.
Rentenpakt, Grundrente & Co.: Kampagne der Gewerkschaften wirkt
Die neue Debatte um Rente und Altersarmut ist auch Verdienst der Gewerkschaften.
Die Stärkung der gesetzlichen Rente steht wieder ganz oben auf der politischen Agenda – auch dank einer groß angelegten Kampagne der DGB-Gewerkschaften 2016 und 2017. „Rente muss reichen – Kurswechsel jetzt!“ war das Motto, unter dem die IG BAU gemeinsam mit dem DGB und den anderen Gewerkschaften für eine Abkehr von einer weiteren Privatisierung der Alterssicherung mobilisierten.
Die Gewerkschaften haben einiges erreicht: Das Rentenniveau ist zunächst stabilisiert, bei der Erwerbsminderungsrente gibt es erste Verbesserungen, und Arbeitsminister Hubertus Heil will mit seinem Vorschlag einer Grundrente dafür sorgen, dass langjährig Rentenversicherte mit geringen Einkommen nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind – er will wenn nötig nach 35 Versicherungsjahren am Ende des Arbeitslebens die Rente hochwerten. Das sind Schritte in die richtige Richtung, aber sie reichen noch nicht.
Die Gewerkschaften bleiben weiter dran. Bis März 2020 soll die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ einen Vorschlag für die Zukunft der gesetzlichen Altersversicherung entwickeln. Zur Kommission gehören Rentenexperten aus der Wissenschaft sowie VertreterInnen aus der Politik und von den Sozialpartnern. Die DGB-Gewerkschaften sind vertreten durch Annelie Buntenbach, Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes und unter anderem von 2002 bis 2006 Leiterin der Abteilung Sozialpolitik der IG BAU.
Die IG BAU wird gemeinsam mit dem DGB und den anderen Gewerkschaften die Arbeit der Kommission konstruktiv-kritisch begleiten.
Das will die IG BAU
Die IG BAU fordert einen rentenpolitischen Kurswechsel, damit die gesetzliche Rente auch künftig den Lebensstandard sichert und vor Armut schützt.
Zu den Hauptforderungen gehören:
- Die solidarische, umlagefinanzierte und paritätisch finanzierte gesetzliche Rente muss die wichtigste Säule in der Rentenversicherung bleiben.
- Das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent zu garantieren, ist ein erster richtiger Schritt. Notwendig ist aber eine Stabilisierung auch über 2025 hinaus und eine Anhebung auf mindestens 50 Prozent.
- Die IG BAU begrüßt das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Konzept einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung für mindestens 35 Jahre lang rentenversicherte Geringverdiener. Es sollte schnellstmöglich umgesetzt werden.
- Die Erwerbsminderungsrenten müssen weiter verbessert, die Zugangsvoraussetzungen überprüft werden. Die seit Anfang 2019 wirksamen neuen Zurechnungsregelungen müssen auch auf die FrührentnerInnen ausgedehnt werden, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen. Auch sie müssen bei der Berechnung ihrer Rente so gestellt werden, als ob sie bis zum regulären Renteneintrittsalter gearbeitet hätten.
- Die IG BAU fordert die Einführung eines „Alters-Flexi-Geldes“ für diejenigen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihrer gewohnten Tätigkeit nicht mehr voll nachgehen können, aber dennoch die hohen Hürden einer Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen.
- Die Rentenfinanzierung ist gerecht zu regeln. Nicht durch Beiträge gedeckte oder versicherungsfremde Leistungen müssen voll aus Steuermitteln finanziert werden.
- Der Ausbau zusätzlicher betrieblicher oder privater Vorsorge darf nicht zum Vorwand genommen werden, die Leistungen der gesetzlichen Rente weiter zu beschneiden.
- Perspektivisch sollte eine Erwerbstätigenversicherung schrittweise eingeführt werden, die alle Erwerbstätigen, also auch Selbstständige oder Beamte, in das gesetzliche Alterssicherungssystem einbezieht.
Das Rentenniveau muss langfristig stabilisiert werden
Wird die Talfahrt des Rentenniveaus nicht gestoppt, sind immer mehr ArbeitnehmerInnen von Armutsrenten bedroht.
Die 2004 beschlossene Absenkung dss Niveaus der gesetzlichen Rente hat dafür gesorgt, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne. Das Rentenniveau ist bereits um etwa zehn Prozent gesunken und wird – ohne einen Kurswechsel in der Rentenpolitik – bis 2045 um weitere 13 Prozent sinken, auf unter 42 Prozent.
Das gesetzliche Rentenniveau misst das Verhältnis zwischen Standardrente und Durchschnittslohn aller Rentenversicherten. Die Standardrente entspricht einer abschlagsfreien Regelaltersrente aus 45 Renten-Entgeltspunkten, das heißt: Wer 45 Jahre lang immer zum Durchschnittsentgelt gearbeitet hat, würde diese Standardrente erhalten.
Die Absenkung des Rentenniveaus etwa auf 42 Prozent hat zur Folge, dass alle Beschäftigten wesentlich länger arbeiten müssten, um die gleiche Rente wie heute zu erreichen. Bei einem Monatslohn von 2500 Euro müsste ein Arbeitnehmer fast 42 Jahre statt zurzeit 37 Jahre arbeiten, um eine Altersrente gerade über der Grundsicherung zu erhalten.
Fakt ist: Auch bei durchschnittlichen Einkommen über Jahrzehnte drohen im Alter erhebliche finanzielle Einschnitte und der soziale Abstieg. Die IG BAU ist überzeugt: Die gesetzliche Rente kann und muss den Lebensstandard sichern und vor Armut schützen – und zwar auch für diejenigen, die Brüche und Lücken im Erwerbsleben haben.
Eine gute Rente ist auch für alternde Gesellschaften finanzierbar – wenn die richtigen Weichen gestellt werden.
Grundrente – wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit
Die IG BAU begrüßt die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, GeringverdienerInnen, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, mit einer „Grundrente“ besser zu stellen.
Die von Hubertus Heil vorgeschlagene neue Grundrente soll für alle Versicherten gelten, die mindestens 35 Jahre Beitragszeiten aus Beschäftigung oder auch aus Kindererziehung und Pflege haben. Ziel ist es, dass das Alterseinkommen dieser Versicherten zehn Prozent über der Grundsicherung liegt.
„Mit den vorgestellten Schritten wird die Rente für viele Menschen mit geringem Einkommen deutlich armutsfester gestaltet“, urteilt der der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. Von der Grundrente würden auch viele Beschäftigte in den von der IG BAU vertretenen Branchen, etwa der Gebäudereinigung oder der Floristik, profitieren. „Die Grundrente hilft das Vertrauen in unser gesetzliches Rentensystem wieder zu stärken“, so Feiger. Viele Generationen konnten sich darauf verlassen, im Alter versorgt zu sein. Dieses Versprechen wurde in den letzten Jahren stark ausgehöhlt. Gerade Menschen mit niedrigen Löhnen hatten jahrelang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Mit Renteneintritt erhielten sie aber nicht mehr als die Grundsicherung, die auch Menschen bekommen, die nie in die Versicherung eingezahlt haben. „Das war ein harter Schlag gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Die Grundrente kann diese Fehlentwicklung heilen“, so Feiger.
Rente mit 67 – das Rentenkürzungsprogramm
Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre war falsch und ungerecht und bleibt ein Rentenkürzungsprogramm, solange nicht ältere oder gesundheitlich eingeschränkte ArbeitnehmerInnen eine echte Chance auf eine sozial abgesicherte Beschäftigung haben.
Rente mit 70 oder noch später? Ob aus der Politik oder aus der Wissenschaft - die Forderungen, das Renteneintrittsalter zu erhöhen oder an die gestiegene Lebenserwartung zu koppeln, reißen nicht ab. Die IG BAU erklärt diesen Plänen eine klare Absage. Schließlich bedeutet ein vorzeitiger Renteneinstieg pro Jahr 3,8 Prozent weniger Altersrente – ein ganzes Rentnerleben lang.
„Jede Anhebung des Rentenalters ist für die Meisten nichts weiter als eine Rentenkürzung. Gerade die jüngere Generation wird davon betroffen sein. Für sie heißt dieser Plan: länger arbeiten für weniger Rente. Das ist nicht die Form von Generationengerechtigkeit, wie wir sie uns vorstellen“, erklärt der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger.
Viele Beschäftigte - gerade in Branchen, die durch körperlich harte Arbeit geprägt sind - können aus gesundheitlichen Gründen nicht mal die frühere Regelarbeitsgrenze von 65, geschweige denn von 67 Jahren oder noch später erreichen.
Notwendig wäre, um älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Menschen länger eine Beschäftigung zu ermöglichen, mehr flexible Übergänge in Rente zu schaffen, die Angebote in Sachen Altersteilzeit auszubauen, alternsgerechte Arbeitsplätze zu entwickeln oder mit Weiterbildung und Qualifizierung auch Ältere fit für neue berufliche Herausforderungen zu machen.
Erwerbsminderungsrente verbessern
Wer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss, braucht eine bessere Absicherung.
Nur jede/r zweite Beschäftigte geht davon aus, dass er/sie seine/ihre derzeitige Beschäftigung bis zum Rentenalter ausüben kann. Das zeigt die Sonderauswertung „Arbeitsfähig bis zur Rente?“ des DGB-Index Gute Arbeit. Die Leistungskürzungen bei der Erwerbsminderungsrente in den vergangenen Jahren haben den Schutz der Betroffenen vor Altersarmut erheblich eingeschränkt.
Ob Pflegekraft oder Bauarbeiter: Je höher die Belastungen im Job sind, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, bis zum Renteneintrittsalter im Job durchzuhalten. Die Vorstellung, dass etwa Bauarbeiter bis 67 oder länger arbeiten können, ist völlig unrealistisch. Wer Jahrzehnte körperlich hart schuftet, kann am Ende oft einfach nicht mehr.
In den Bauberufen scheiden die Beschäftigten im Durchschnitt mit 58 Jahren aus, ein Drittel aller RentenbezieherInnen im Bauhauptgewerbe beziehen eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Notwendig sind Reformschritte, die mehr ArbeitnehmerInnen die Chance auf auskömmliche Erwerbsminderungsrenten eröffnen. Zwar hat die Große Koalition Ende 2018 für neue ErwerbsminderungsrentnerInnen die Zurechnungszeiten verbessert. Aber auch diejenigen, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen bei der Berechnung ihrer Rente so gestellt werden, als ob sie bis zum regulären Renteneintrittsalter gearbeitet hätten. Zudem fordert die IG BAU, die Zugangskriterien zur Erwerbsminderungsrente realitätsnäher zu gestalten.
IG BAU fordert Alters-Flexigeld
Zu krank für einen Fulltime-Job, zu gesund für die Erwerbsminderungsrente, zu jung für die Altersrente: Mit einem Alters-Flexi-Geld will die IG BAU diejenigen Beschäftigten unterstützen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll in ihrem alten Job arbeiten können, aber theoretisch noch in der Lage wären, sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Harte körperliche Arbeit führt zu heftigen Verschleißerscheinungen. Besonders hart trifft es die Beschäftigten, die in ihrem alten Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr täglich acht Stunden arbeiten können. Gerade in der Baubranche gilt das für viele ArbeitnehmerInnen. Durch die strikten Regeln für die Anerkennung der Erwerbsminderungsrente haben nur wenige die Chance auf eine Frührente. Am Ende ihres Arbeitslebens müssen so viele ArbeitnehmerInnen hohe finanzielle Einbußen hinnehmen.
Um diese Sicherungslücke zu schließen, hat die IG BAU ein „Altersflexi-Modell“ als spezifische Branchenlösung entwickelt und 2014 als Vorschlag für eine neue SGB-III-Leistung in die Debatte um eine armutssichere Altersvorsorge eingebracht. Ein von Staat und Tarifparteien finanziertes Alters-Flexi-Geld soll helfen, eingeschränkt arbeitsfähige BauarbeiterInnen entsprechend ihren Möglichkeiten stundenweise zu beschäftigen. Für die Zeit, in der sie nicht arbeiten, erhalten sie eine Art Lohnersatzleistung und können so gleitend in die Altersrente gehen. Vorbild für die neue Leistung könnte aus Sicht der IG BAU das geltende Saison-Kurzarbeitergeld sein.
SOKA-BAU & Tarifrente Bau: Innovative Branchenlösungen
Um den Lebensstandard im Alter zu wahren, muss auch die betriebliche Altersvorsorge ausgebaut werden. Die Tarifrente Bau könnte ein Modell auch für andere Branchen sein.
Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben eine neue, bundesweit geltende überbetriebliche Altersversorgung für ArbeitnehmerInnen und Auszubildende auf den Weg gebracht: die Tarifrente Bau. Sie gilt seit dem 1. Januar 2016 und ist eine Weiterentwicklung des seit 1957 allgemeinverbindlichen, teilweise umlagefinanzierten Systems der sogenannten Rentenbeihilfe.
Die Umstellung auf eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung ist eine branchenspezifische Antwort auf die künftig deutlich niedrigere gesetzliche Rente.
Die Tarifrente Bau sichert eine flächendeckende, attraktive Zusatzversorgung gerade auch für Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Und jeder Azubi, der am Bau anfängt, erhält von seinem Chef vom ersten Tag an 20 Euro im Monat auf sein Rentenkonto bei der SOKA-BAU.
Ohne die allgemeinverbindliche Tarifrente kämen diese Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden wohl kaum in den Genuss einer betrieblichen Altersversorgung.
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