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Dienstleistungspaket und Blaue Karte: Beschlüsse in Brüssel bisher unbefriedigend

Fritz Heil
© IG BAU
02.06.2017
Internationales

Die Europäische Kommission will mit dem Dienstleistungspaket bestehende Regeln im Dienstleistungsmarkt schleifen und die Einführung neuer Regeln verhindern. Das soll angeblich den Binnenmarkt stärken, gefährdet jedoch bestehende gute Standards, wie zum Beispiel die Meisterpflicht bei Handwerksberufen.

So soll eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Neuregulierung reglementierter Berufe eingeführt werden. Damit steht das duale Ausbildungssystem in Deutschland und die Meisterpflicht erneut im Fadenkreuz der europäischen Politik. Aus Sicht der IG BAU hat die Deregulierung bei den Handwerksberufen vor allem negative Folgen gehabt. Die Zahl der Ausbildungsplätze ist zurückgegangen und die Zahl der Soloselbstständigen ist stark gestiegen.

Nach den Plänen der Europäischen Kommission wird es schwieriger, Ausbildungsordnungen zu modernisieren oder die Meisterpflicht - zum Beispiel bei den Fliesen- und Mosaiklegern - wieder einzuführen. Die IG BAU forderte deshalb, das Vorhaben abzulehnen.

Die Wirtschaftsminister haben sich am 29. Mai jedoch lediglich auf unzureichende kleinere Verbesserungen verständigen können. Jetzt gilt es im weiteren Verfahren im Europäischen Parlament die Pläne der Europäischen Kommission zu verhindern.

Die Europäische Kommission will zudem in Zukunft starken Einfluss auf die Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten nehmen, wenn damit die Dienstleistungsfreiheit bedroht sein sollte. So sehen ihre Pläne vor, dass Gesetze mit einer Stillhaltefrist verzögert oder nach negativen Bewertungen ganz gestoppt werden können. Das wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in bestehende demokratische Verfahren. Denn Gesetze werden von Parlamenten und nicht von der Europäischen Kommission gemacht.

Hierzu haben die Wirtschaftsminister ebenfalls am 29. Mai auch dank des Einsatzes der IG BAU erhebliche Entschärfungen der Kommissionspläne beschlossen. Doch daraus folgt noch kein guter Gesetzesentwurf. Es gilt nun im Europäischen Parlament dafür zu sorgen, dass demokratische Prinzipien nicht in Frage gestellt werden.

Die Blaue Karte ermöglicht es Hochqualifizierten, einer Beschäftigung in der Europäischen Union nachzugehen. Mit einer neuen Richtlinie Blaue Karte will die Europäische Kommission ein allgemein gültiges System für die Erwerbstätigenzuwanderung nach Europa schaffen. Sie will Gehaltsschwellen absenken und niedrigere Qualifikationen einfordern, um Erwerbstätigen aus Drittstaaten, wie zum Beispiel Kanada oder Indien, Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Viele Veränderungsvorschläge an der Blauen Karte gefährden jedoch gute Arbeitsstandards und schaffen sogar Schlupflöcher für Lohn- und Sozialdumping.

Der Beschäftigungsausschuss im Europäischen Parlament hat am 30. Mai in seinem Bericht beschlossen, dass Arbeitgeber hochqualifizierte Beschäftigte aus dem Ausland nicht lediglich zum Mindestlohn beschäftigt dürfen.

Für die IG BAU ist es das wichtigste Anliegen, dass bestehende tarifliche Standards und gute Arbeitsbedingungen nicht unter dem Deckmantel der Zuwanderung von Hochqualifizierten gefährdet werden. Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter Weg.

Ein Beitrag unseres Kollegen Fritz Heil.