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DGB Rechtsschutz erstreitet Zulagen für Betriebsratsmitglieder
29.08.2024
Bildung / Mitbestimmung
Geklagt hatten zwei Betriebsratsmitglieder, denen ihr Arbeitgeber unter anderem die Wechselschichtzulage gestrichen hatte. Das Bundesarbeitsgericht erklärte diese Lohnkürzungen nun für unzulässig.
Als Betriebsratsmitglieder seien die Kläger so zu stellen gewesen, als wenn sie ihrer regulären Arbeit nachgegangen wären, bestätigte das Bundesarbeitsgericht in einer ersten kurzen Begründung. Im konkreten Fall hätte das bedeutet, dass sie in Wechselschicht gearbeitet und die entsprechende Zulage bekommen hätten.
Unerheblich sei dabei, dass die Kläger tatsächlich nicht mehr in Wechselschicht gearbeitet haben, sondern während der üblichen Bürozeiten.