Ventilator
(Foto: Bru-nO / Pixabay)
30.06.2022
Gesundheitsschutz

Sommer, Hitze, Sonnenschein – da macht das Arbeiten im Freien gleich viel mehr Spaß. Aber aufgepasst: Zuviel Sonne ist ungesund. Schon jetzt ist der weiße Hautkrebs eine der am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten. Das muss sich ändern. 

Hier ein paar Tipps:

  • Kopfbedeckung, Sonnenbrille mit UV-Filter und Sonnenschutzcreme benutzen.  
  • Auch wenn es schwerfällt: lange Kleidung tragen. Sonnencremes mit einem Lichtschutzfaktor von 30 oder höher wehren nur einen Teil der Strahlung ab. Die verbleibenden Strahlen können die Zellen in der Haut schädigen. Ein erneutes Eincremen verlängert zwar den Schutz, aber die Wirkungsdauer entspricht nicht mehr der, die auf der Packung angegeben ist. Dazu kommt: Wer  sich nicht gleichmäßig eincremt, Körperpartien vergisst oder sich bei Sonneneinstrahlung bewegt  und schwitzt, hat keinen ausreichenden Schutz.
  • Bei Arbeiten über 25 Grad im Schatten müssen die Beschäftigten über die Gefahren der UV-Strahlung informiert werden. 
  • Die  Arbeitszeiten anpassen und den Arbeitsbeginn in die frühen Morgenstunden verlegen. Pausen sind einzurichten. Das gilt übrigens auch für Beschäftigte im Büro, wenn die Temperaturen hoch sind.
  • Und nicht vergessen: viel trinken.

Noch Luft nach oben

So viel zur Theorie und hier noch ein paar Zahlen aus der Praxis. In einer repräsentativen Umfrage hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Kooperation mit dem Institut für Arbeit und  Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Führungskräfte und Beschäftigte der Baubranche befragt. Dabei ist unter anderem folgendes herausgekommen:

  • Der  Anteil der Bau-Beschäftigten, der beim Arbeiten in der Sonne eine Kopfbedeckung trägt, ist recht hoch. Diese tragen 70 Prozent vollständig und 17 Prozent teilweise. 13 Prozent tragen keine Kopfbedeckung.
  • Deutlich anders sehen die Ergebnisse für die Kleidung aus. Hier sind es nur 16  Prozent der Befragten, die angeben, lange Bekleidung zu tragen und 32 Prozent teilweise. Damit ist nicht mal die Hälfte mit geeigneter Kleidung vor UV-Strahlung geschützt. Als Begründung gaben die Befragten an, dass sie unter der langen Kleidung zu sehr schwitzen würden.
  • Beim Arbeiten im Freien sind es 59 Prozent der Befragten die angeben, Sonnencreme zu  verwenden und 29 Prozent teilweise. Wenn Sonnencreme nicht oder nur teilweise verwendet wird, dann liegt das daran, so die Befragten, dass die Zeit zum Eincremen fehlt oder  Sonnencreme als unangenehm empfunden wird, vor allem weil der Schmutz zu sehr daran haftet.
  • Interessant: Ältere Beschäftigte setzen die persönlichen Maßnahmen häufiger um. Ihr Anteil liegt bei allen drei Maßnahmen deutlich höher als bei jüngeren.

Zecken

Nicht nur von oben lauern in den wärmeren Monaten die Gefahren. Auch Zeckenbisse können Krankheiten übertragen, wie Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Borreliose. Besonders bei Beschäftigten, die sich oft in der Natur aufhalten, insbesondere in der Landwirtschaft oder im Forst. Zecken lassen sich beispielsweise im Vorbeigehen von Gräsern sowie Sträuchern abstreifen und heften sich besonders gerne an unbedeckte Körperbereiche, aber auch an die Kleidung und suchen sich später eine geeignete (warme) Einstichstelle (Achselhöhle, Haaransatz, Leistengegend, Kniekehle und so weiter). Beim Stechen gibt die Zecke eine betäubende Substanz ab, so dass man von dem Stich meist nichts bemerkt. Nach dem Stich verhakt sie sich in der Haut des Opfers.

  • Was hilft: Zeckenabwehrmittel, sogenannte Repellentien, benutzen (Schutzdauer gemäß Herstellerangaben beachten).
  • Dichte, geschlossene, möglichst helle Kleidung und Kopfbedeckung tragen. 
  • Kleidung während und Körper nach der Arbeit nach Zecken absuchen.
  • Erste-Hilfe-Kasten um eine Pinzette sowie um ein Desinfektionsmittel zur Behandlung der Stichstelle ergänzen.
  • Zecke umgehend entfernen und die Stichstelle weiterhin beobachten.

Weitere Informationen zum Gesundheitsschutz bei Arbeiten im Freien bei der BG BAU und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Zecke
(Foto: Catkin / Pixabay)
Dachdecker
(Foto: bluelightpictures / Pixabay)

Sommerausfallgeld Dachdecker

Für Dachdecker kann es im Sommer sozusagen "Hitzefrei" geben. Die tarifvertragliche Regelung zum witterungsbedingten Arbeitsausfall gilt auch für die Sommermonate. Muss die Arbeit aufgrund von Witterungseinflüssen eingestellt werden, erhalten Beschäftigte für die ausgefallene Arbeitszeit mit der nächsten Lohnabrechnung das Ausfallgeld in Höhe von 75 Prozent des zum Zeitpunkt des Ausfalls gültigen Stundenlohns. Der Betrieb bekommt den ausgezahlten Betrag zuzüglich 23 Prozent für die von ihm zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge von der SOKA-DACH erstattet.

Passende Beiträge

Thermometer Hitzewelle
(Foto: Jarosław Kwoczała / Unsplash)

Recht auf Sonnenschutz

Das Seminar "Arbeits- und Gesundheitsschutz – Heller Hautkrebs" im Mai an der Bildungsstätte des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Hattingen z...

mehr ...